Unsere Leistungen

Nachhaltigkeits-berichterstattung​

Seit 2017 begleitet uns die Non Financial Reporting Directive (NFRD) mit Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Diese Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowohl auf inhaltlicher Ebene als auch bezüglich des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen wird bereits an 2023 wesentliche Veränderungen erfahren. Für Finanzinstitute ist darüberhinaus auch Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) von zentraler Bedeutung. Der Fokus auf die doppelte Materialität wird erweitert und Reporting-Standards, die explizite Vorgaben zu offenlegungspflichtigen Themen und KPIs enthalten, werden bindend.

Basierend auf unserer tiefen Expertise aus Prüfung von und Beratung zu -Reporting-Standards wie TCFD, TNFD, Guidelines on climate reporting, GRI und weiteren, helfen wir unseren Kund:innen die formulierten Strategien und Nachhaltigkeitsaktivitäten in eine glaubhafte und authentische Berichterstattung, die auch einer Prüfung standhält, zu übersetzen.

Arbeitspakete können wie folgt aussehen und können je nach Bedarf individualisiert werden:

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch zu den Möglichkeiten Ihres Anliegens.